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CBartz
Beiträge: 4 | Zuletzt Online: 27.11.2020
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    • CBartz hat einen neuen Beitrag "Ausleihberechtigung bis" geschrieben. 26.11.2020

      Leider sind das bei uns bis zu einem Drittel aller Schüler, die nicht an der in Niedersachsen kostenpflichtigen Ausleihe teilnehmen. Die Gründe sind unterschiedlich:

      0. Leihvertrag liegt noch nicht vor
      1. nimmt nicht an der (kostenplichtigen) Ausleihe teil, weil er/sie die Bücher selber kauft
      2. hat die Gebühren (noch) nicht bezahlt
      3. ist gebührenbefreit (SGB, Asyl, Heim etc.), hat aber den Beleg noch nicht abgegeben
      4. schuldet uns noch Geld für beschädigte Medien

      Auf Grund 0 werde ich zukünftig verzichten wollen und betrachte die Zahlung der Gebühr als "Unterschrift" zum Leihvertrag. Zur statistischen Erfassung der Gründe 1-3 habe ich die Bilingualität entsprechend angepasst, Grund 4 als Sperrgrund eingerichtet. Tatsächlich erscheint es mir am einfachsten, wenn mit Zahlungs- oder Bescheinigungseingang erfasst werden kann, dass der Betreffende nun auch ausleihberechtigt ist (bis Ende des Schuljahres). Übrigens, als Anregung für ein größeres Update: eine Schnellerfassungsmöglichkeit von Zahlungen, denn das Gros aller Zahlungseingänge ergolgt naturgemäß zum Wechsel des Schuljahres. Ein Abgleich mit dem angeforderten Betrag wäre hierbei sinnvoll, eine Übernahme aus einem Bankingtool (bei uns StarMoney) echter Luxus ;).

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